Tesla-Fahrer in den USA erleben zunehmend Anfeindungen – wegen Elon Musk. Viele versuchen nun, ihre E-Autos mit Logos anderer Marken zu tarnen, um Beleidigungen und Drohungen zu entgehen.
Zahlreiche Verbraucher entscheiden sich genau aus diesem Grund gegen einen Tesla. Wer bereits einen hat, erlebt vor allem in den USA teilweise Anfeindungen oder sogar Drohungen.
Wie die Onlineausgabe der New York Times berichtet, gehen die Anfeindungen sogar so weit, dass einige Tesla-Fahrer ihre Fahrzeuge nun tarnen, um nicht mehr beleidigt zu werden. Ein Beitrag auf dem X-Kanal “pagn” zeigt, wie das Ganze aussieht.
Tesla wird zu Audi, Honda oder Mazda
In den USA gab es offenbar einige Fälle, in denen Tesla-Besitzer als “Nazis” beschimpft wurden. Einige sollen sogar Drohanrufe erhalten haben. Da nicht jeder das Geld dafür hat, seinen Tesla zu verkaufen und sich stattdessen ein anderes Auto zu holen, wurden die Besitzer kreativ. Eine Familientherapeutin erzählte gegenüber der New York Times etwa, dass sie nun mit einem Aufkleber auf dem Heck ihres Teslas durch die Gegend fährt. Darauf steht: “Das habe ich gekauft, bevor Elon verrückt wurde.”
Andere Tesla-Fahrer versuchen, ihr E-Auto einfach als Audi, Honda, Mazda oder Toyota zu tarnen. Dafür kleben sie einfach einen Aufkleber mit dem Logo des anderen Herstellers über das Tesla-Logo. Dass das E-Auto noch deutlich als Tesla zu erkennen ist, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Denn es geht mehr darum, sich von Elon Musk selbst zu distanzieren. Ein Bild zeigt beispielsweise einen Cybertruck mit einem riesigen Toyota-Logo. Wohl kaum ein anderer Autofahrer wird tatsächlich denken, dass das Fahrzeug von Toyota stammt. Die Tesla-Besitzer hoffen so, nicht mehr beleidigt zu werden und keine Drohungen mehr zu erhalten.
Cleaning: Darf man in Deutschland das Markenemblem eines Autos entfernen?
Nicht aus politischen Gründen, aber aus optischen, ist unter Autotunern das Entfernen der Markenlogos vom Fahrzeug beliebt, in der Tuningszene als Cleaning bekannt. Doch ist das in Deutschland erlaubt? Hierzulande sieht das Gesetz keine entsprechende Regelung vor. Anders sieht es etwa in Österreich aus. Wie die Onlineausgabe der Kleinen Zeitung damals berichtete, zahlte ein Autofahrer in der Alpenrepublik vor einigen Jahren 60 Euro Strafe, riskierte sogar ersatzweise zwölf Stunden Freiheitsstrafe, weil er ohne Markenlogos des Herstellers unterwegs war.
Denn im österreichischen Kraftfahrtgesetz (KFG) heißt es im Paragraf 27: “Am Fahrzeug müssen der Name oder die Marke des Erzeugers und die Fahrgestellnummer, am Fahrzeugmotor die Motornummer (…) sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar angeschrieben oder zuverlässig angebracht sein.” Dies lässt allerdings Interpretationsfreiraum. Denn dem Gesetz zufolge genügt es, wenn ein Emblem weiterhin das Fahrzeug ziert, entweder hinten oder vorn.